| Es versteht sich von selbst, dass nach
Beendigung der Holzschutzmaßnahmen mit den Gebinden sorgfältig zu verfahren ist.
Holzschutzmittelreste gehören ebenfalls wie andere Anstrichmittel nicht ins Abwasser oder
in den Hausmüll. Das als Sondermüll deklarierte Material ist bei den dafür bestimmten
und autorisierten Sammelstellen zu entsorgen. Diese sind in der Regel der örtlichen
Tagespresse zu entnehmen oder bei den jeweiligen Gemeindeverwaltungen zu erfahren. Leere Behältnisse können dagegen dem regulären Hausmüll
zugeführt und entsorgt werden.
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